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Pressestimmen
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Deutsche Behinderten-Zeitschrift 5-2000
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Alternativen zur Arbeit in Behindertenwerkstätten
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Seit 1999 ist die Berliner Firma LMS mit Karl-Heinz-Straube aktiv tätig, um Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln und die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte zu unterstützen. Vielfach sind bei Unternehmen die umfangreichen Hilfen zu wenig bekannt, die hierbei gegeben werden. So stellte Hauptfürsorgestelle Berlin 1994 hierfür 6 Millionen DM den Berliner Arbeitgebern zur Verfügung 1995 wurden für die Schaffung und behindertengerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte rund 10 Millionen DM aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Arbeitgebern bereit gestellt - davon 9 Millionen ausschließlich für die behindertengerechte Einrichtung. Gegenwärtig ist einen solche Förderung pro Platz bis zu einer Höhe von ca. 60.000 DM möglich.
Die Entwicklung von Unternehmen ist auf die Dauer stets auch mit personellen Veränderungen verbunden. Nur wenige Arbeitgeber wissen um die Zuschüsse zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Ihnen zur Verfügung stehen, wenn sie neue Stellen mit Schwerbehinderten besetzten. Auch finanzielle Hilfen - Lohnkostenzuschüsse - können im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Schwerbehinderte beantragt und gewährt werden. Im welchen Umfang Arbeitgeber Investitionshilfen und (oder zinsgünstige bzw. zinsfreie Darlehen) bei der Einstellung von Schwerbehinderten oder der behindertengerechten Einrichtung erhalten können, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich soll sich der Arbeitgeber allerdings in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.
Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht. In welcher Weise die Hauptfürsorgestelle die möglichen Leistungen gewährt, ist von ihrer Entscheidung abhängig. Berücksichtigung finden dabei: die Bereitschaft zur Beschäftigung Schwerbehinderter, die Aufwendung des Arbeitgeber selbst, die Wirtschaftskraft des Unternehmens, die Art und Schwere der Behinderung. Auf Grund der großen Schwierigkeiten bei der Arbeitsaufnahme von Behinderten auf dem ersten Arbeitsmarkt gilt den individuellen Leistungen zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter größter Augenmerk. Dabei überwiegen die Leistungen an Arbeitgeber.
Die kleine Berliner Arbeitsvermittlung LMS unter der Leitung von Bärbel und Karl-Heiz Straube hat in den letzten fünf Jahren mehr als 500 Firmen über diese umfangreichen Fördermöglichkeiten bei der Schaffung von Schwerbehindertenarbeitsplätzen und deren behinderungsgerechten Einrichtung informiert.
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Dr. Rudolf Turber, Oberspreestr. 61h, 12439 Berlin
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Berliner Morgenpost, 09.02.2000
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Wo Sprachlosigkeit kein Hindernis mehr ist
Eine taubstumme Frau hat es geschafft
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Tiergarten - Izabella Maria Misdziol kann weder hören noch sprechen. Trotzdem arbeitet die 32-Jährige als Näherin in einem kleinen türkischen Brautmodengeschäft. Mit dem Rücken zur Tür sitzt sie über ihrer Nähmaschine, emsig in die Arbeit vertieft. Um auf sich aufmerksam zu machen, trampelt ihre Chefin, Frau Tatlici, mit den Füssen. Erst die Erschütterung lässt Izabella Misdziol aufschauen. "Hände und Füße, Mimik und Gestik sind unsere Kommunikationsmittel", sagt Frau Tatlici. Manchmal muss sie Ihre Wünsche aber auch aufschreiben.
Seit einem Jahr arbeitet die gelernte Näherin in dem Laden an der Beusselstraße 19. Zuvor war sie mehrere Jahre arbeitslos. Ihre jetzige Stelle verdankt Izabella Misdziol dem Unternehmen LMS, das seit 1995 Firmeninhaber motiviert, Behinderte einzustellen. Die Unternehmens- und Fördermittelberatung hat berlinweit bereits in 182 Firmen rund 210 neue Arbeitsplätze für Behinderte geschaffen: für gehörlose Tischler und Lagerhalter, sogar ein blinder Programmierer steht wieder in Lohn und Brot. Gegenwärtig werden im Teppichhaus an der Turmstraße Vorraussetzungen für einen Schwerbehinderten Teppichboden-Verleger geschaffen.
In Berlin sind derzeit 190 000 Schwerbehinderte ohne Arbeit. Klaus-Peter Florian von der Senatsarbeitsverwaltung zufolge leben in der Hauptstadt rund 440 000 behinderte Menschen. Ab einen Behinderungsgrad von 50 Prozent gilt man als schwerbehindert. "Hauptaufgabe ist, Vorurteile in den Chefetagen abzubauen", sagt Marlis Martschei von LMS. "Jeder Mensch ist voll leistungsfähig, wenn er dort eingesetzt wird, wo seine Behinderung ihn nicht einschränkt", so Frau Marlis Martschei. Arbeitgeber, die Behinderte einstellen, bekommen finanzielle Hilfen: Sie erhalten Lohnkostenzuschüsse sowie Geld für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Mittel dafür kommen aus einem Ausgleichsfonds zu besonderen Förderungen der Einstellung von Behinderten. 47,8 Millionen Mark standen 1999 dafür bereit. Den Ausgleichsfonds finanzieren Unternehmen, die laut Gesetz Behinderte einstellen müssen, dieser Pflicht aber nicht nachkommen. Betriebe ab 16 Mitarbeiter müssen mindestens sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Behinderten besetzen oder eine monatliche Pflichtabgabe von 200 Mark entrichten.
"Die Anfangszeit war schwierig", erzählt Frau Tatlici. Natürlich mussten sich alle sieben Mitarbeiter auf die Besondere Situation einstellen. Besonders wichtig sei es gewesen Frau Misdziol zu allen Gesprächen hinzu zu bitten und ihr zu erklären worüber gesprochen wird. "Sie fühlte sich sonst sehr leicht ausgeschlossen", sagt Frau Tatlici.
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Nehle Boehme
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Auszug Schriftverkehr zwischen dem Bundestag und der Firma LMS
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Bundesbeauftragter für die Belange der Behinderten, 14.07.1999
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Mit großem Interesse habe ich die Information über Ihre Tätigkeit gelesen und möchte sehr für Ihr Engagement danken. Ihren Schilderungen nach agieren Sie wie ein Integrationsfachdienst für Behinderte. Diese sind in vielen Bundesländern seit Jahren mit Erfolg tätig.
Da ein Teil der arbeitslosen Schwerbehinderten - trotz Ausnutzung der bereits bestehenden Fördermöglichkeiten - ohne zusätzliche Fachdienste auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fast keine Arbeitsplätze mehr findet, wird seit 1998 bis zum Jahr 2001 in jedem Bundesland nach Absprache mit dem zuständigen Arbeits- und Sozialministerium jeweils ein Fachdienst aus Mitteln des Ausgleichfonds gefördert. Damit sollen Erkenntnisse über die notwendige Ausstattung, den Finanzierungsaufwand und die Effizienz gewonnen werden, um einen Entscheidung über eine Regelförderung der Integrationsfachdienste treffen zu können. Aus diesem Grunde kann ich Sie gegenwärtig leider noch nicht detailliert über die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Sie sollten unabhängig davon die Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen auf die Tätigkeit aufmerksam machen und darum bitte, dass Sie als bereits tätiger Integrationsfachdienst zu gegebenen Zeitpunkt in die Regelförderung einbezogen werden möchten. Meine Äußerung ungenutzte Mittel an Ausgleichabgabe war etwas missverständlich oder ist falsch verstanden worden. Gemeint war: Die durch das Schwerbehindertengesetz festgelegte Verwendung der Ausgleichsabgabe, die z. Zt. Jährlich ca. eine Milliarde beträgt, soll überprüft werden, um beispielsweise Spielräume für die Finanzierung der Integrationsfachdienste zu gewinnen.
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Karl Hermann Haack Mitglied des Deutschen Bundestages
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