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Service


Für Unternehmen:

Richtige personelle Entscheidungen gehören zu den Kernaufgaben jeder Firma und bestimmen wie kaum ein anderer Faktor die betriebliche Entwicklung.

Sie planen in den nächsten Monaten eine personelle Erweiterung?

Wollen Sie dabei nicht nur den geeigneten Mitarbeiter für den vorgesehenen Arbeitsplatz finden, sondern auch noch finanzielle Leistungen nutzen bzw. den Arbeitsplatz kostengünstig (nicht rückzahlbare Zuschüsse) technisch ausstatten?

Wir können sie dabei Unterstützen. Seit 1994 haben wir über 1.000 Unternehmen und Betriebe zu diesen Fragen beraten. Über 2500 Arbeitsplätze für Schwerbehinderte in allen Wirtschaftsbranchen, aber auch bei Bildungsträgern und gemeinnützigen Vereinen konnten eingerichtet und mit motivierten und zuverlässigen Arbeitnehmern besetzt werden.

Interessieren Sie sich für diese Möglichkeiten?

Stellen Sie sich vor und tragen Sie Ihr Unternehmen in unser Arbeitsvermittlungs-Portal ein.

Euroteam Gruppe
 
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Die Entwicklung von Unternehmen ist auf die Dauer stets auch mit personellen Veränderungen verbunden. Nur wenige Arbeitgeber wissen um die Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (SGB IX), die ihnen zur Verfügung stehen, wenn sie neue Stellen mit Schwerbehinderten besetzen. Ein umfassendes Instrumentarium steht zur Verfügung, um die Arbeitgeber und die betroffenen Menschen zu unterstützen. Dies reicht von der Beratung der Arbeitgeber und schwerbehinderten Menschen bis zu finanziellen Leistungen, die aus der Ausgleichsabgabe erbracht werden.

Finanzielle Hilfen - Lohnkostenzuschüsse - sind ebenfalls im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Schwerbehinderte möglich.

In welchem Umfang Arbeitgeber Investitionshilfen und / oder zinsgünstige, auch zinsfreie- Darlehen bei der Einstellung von Schwerbehinderten oder der behinderungsgerechten Einrichtung erhalten können, hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich soll sich der Arbeitgeber in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen. Es besteht im Einzelfall darüber hinaus die Förderungswürdigkeit der gesamten - auch behinderungsunabhängigen - Investitionskosten einschließlich der behinderungsbedingten Zusatzausstattung.

Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. In welcher Weise die Hauptfürsorgestelle die möglichen Leistungen gewährt, liegt in ihrem Ermessen. Berücksichtigung finden dabei u.a. die Bereitschaft zur Beschäftigung Schwerbehinderter, die Aufwendungen des Arbeitgebers, die Wirtschaftskraft des Unternehmens, die Art und Schwere der Behinderung. Auf Grund der speziellen Schwierigkeiten bei der Arbeitsaufnahme von Behinderten auf dem ersten Arbeitsmarkt gilt der Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte der Vorrang gegenüber anderen Leistungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe.

Seit 1994 hat unser Unternehmen über 1200 Firmen hierüber informiert. Wir unterstützen die Arbeitgeber während des gesamten Beantragungs-verfahrens.

Sowohl in Berliner Unternehmen als auch in Unternehmen im Land Brandenburg konnten in der Vergangenheit eine Vielzahl von Schwerbehindertenarbeitsplätzen geschaffen werden.

Selbstverständlich können Sie sich auch in Fragen der Existenzgründung, Investitions- und Finanzierungshilfen, an uns wenden. Planen Sie eine Existenzgründung wenden Sie sich an uns, wir werden Ihnen mit unseren umfangreichen Erfahrungen zur Seite stehen und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Ihre Unternehmenskonzeption. Für bestehende Unternehmen bieten wir Allgemeinberatungen, Unternehmensanalysen, Standortbestimmungen und Beratungen zur Erweiterung bzw. zum Ausbau von Unternehmen. Zur Klärung von Steuer- und Rechtsfragen stehen entsprechende Experten zur Verfügung.



Karl-Heinz Straube

 
 
© 2007 EUROTEAM Software Engineering GmbH Berlin.